Gemeinderat Filderstadt | Haushaltsanträge der FDP-Fraktion
Anträge der FDP-Fraktion:
Antrag 1:
Die FDP-Gemeinderatsfraktion stellt folgenden Antrag:
1. Überprüfung und Zusammenlegung thematisch überschneidender Gremien
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die bestehenden beratenden
Gremien unterhalb der beschließenden Ausschüsse dahingehend zu
überprüfen, in welchen Bereichen thematische Überschneidungen bestehen.
Ziel ist es, durch gezielte Zusammenlegung oder Neustrukturierung die
Effizienz der Gremienarbeit zu erhöhen, die Schnittstellen zwischen
Themenfeldern zu verringern und die inhaltliche Abstimmung zu verbessern.
2. Weiterentwicklung des Frauenbeirats zu einem Gleichstellungs- bzw.
Zukunftsbeirat
Der bestehende Frauenbeirat soll zu einem „Gleichstellungs- und
Zukunftsbeirat“ weiterentwickelt werden.
Ziel ist es, das Gremium thematisch und personell zu öffnen – etwa für
Fragen gesellschaftlicher Teilhabe, Familienpolitik, Integration,
Generationengerechtigkeit und Chancengleichheit oder Digitalisierung. Diese
Zukunftsfragen sollen dadurch stärker querschnittsorientiert bearbeitet
werden.
Gleichzeitig soll der Beirat strukturell sowie inhaltlich stärker in den
Beratungs- und Entscheidungsprozess des Gemeinderats eingebunden
werden.
Begründung:
Die gegenwärtige Struktur der beratenden Gremien ist meist historisch gewachsen
und weist in mehreren Themenbereichen Überschneidungen auf. Eine
Modernisierung der Gremienlandschaft bietet die Chance, Kompetenzen zu
bündeln, Verwaltungs- und Sitzungskapazitäten effizienter zu nutzen und die
Qualität der politischen Beratung zu erhöhen.
Zudem spiegeln sich aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen – etwa die
Herausforderungen von Gleichstellung, Vereinbarkeit, Diversität und
demografischem Wandel – bislang nur unzureichend in der Beiratsstruktur wider.
Die Weiterentwicklung des Frauenbeirats zu einem Gleichstellungs- oder
Zukunftsbeirat entspricht dem Anspruch einer modernen, liberalen und
zukunftsorientierten Kommunalpolitik: mehr Beteiligung, mehr thematische Offenheit
und ein stärkerer Fokus auf Innovation und Chancengerechtigkeit.
Antrag 2:
Die FDP-Gemeinderatsfraktion beantragt:1. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche bestehenden Förderrichtlinien der
Stadt Filderstadt – einschließlich der Zuschussrichtlinien für Vereine,
Initiativen, Institutionen und sonstige Träger – systematisch zu überprüfen.
2. Ziel der Überprüfung ist es,
○
mögliche Doppelförderungen in Verbindung mit Förderprogrammen
anderer öffentlicher Institutionen (z. B. Land, Bund, EU, Landkreis,
andere kommunale Stellen) zu identifizieren und zu vermeiden,
○
die Angemessenheit und Aktualität der Förderbeiträge unter
Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt und
vergleichbarer Kommunen zu bewerten,
○
sowie Kriterien für Transparenz und Vergleichbarkeit künftig deutlicher
festzuschreiben.
3. Auf Basis der Ergebnisse soll die Verwaltung dem Gemeinderat einen Bericht
mit Handlungsempfehlungen vorlegen, aus dem mögliche Anpassungen,
Zusammenfassungen oder Streichungen einzelner Richtlinien hervorgehen.
Begründung:
Filderstadt verfügt über eine Vielzahl an Förder- und Zuschussrichtlinien, die im
Laufe der Jahre gewachsen sind. Dabei kann es trotz guter Absicht zu
Mehrfachförderungen oder inkonsistenten Bemessungsgrundlagen kommen. Eine
systematische Überprüfung schafft Transparenz, verhindert ineffiziente
Mittelverwendung und ermöglicht eine zielgerichtete und gerechte Förderung.
Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage ist eine klare Abgrenzung
kommunaler Förderkompetenzen gegenüber anderen staatlichen Ebenen sowie eine
periodische Aktualisierung der Förderhöhen sinnvoll und notwendig.
Antrag 3:
Die FDP-Gemeinderatsfraktion beantragt:
1. Die Stadt Filderstadt überprüft ihre bisherige Praxis, städtische Grundstücke
grundsätzlich oder überwiegend nur im Wege der Erbbaupacht zu vergeben.
2. Künftig soll bei der Abgabe städtischer Grundstücke auch der Verkauf als
gleichberechtigte Option betrachtet werden.
Grundlage hierfür soll eine transparente Einzelfallprüfung sein, in der die
wirtschaftlichen, städtebaulichen und sozialen Aspekte abgewogen werden.
3. Die Erbbaupacht soll vorbehalten bleiben für besondere soziale oder
gemeinwohlorientierte Zwecke, bei denen eine dauerhafte Bindung im
Interesse der Stadt sinnvoll ist (z. B. Einrichtungen wie Hospiz,
Kindertagesstätten, soziale Wohnprojekte).
Begründung:
Die Stadt Filderstadt hat sich in den letzten Jahren vielfach darauf festgelegt,
städtische Grundstücke ausschließlich über das Erbbaurecht zu vergeben. DiesesModell kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, da es kommunalen Einfluss über die
Laufzeit sichert.
Allerdings zeigt sich zunehmend, dass private Investoren und Bauwillige durch die
Erbbaupacht abgeschreckt werden. Dadurch werden Wohnungsbau,
Gewerbeansiedlung und städtebauliche Entwicklung gehemmt – insbesondere in
wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, in denen Planungssicherheit und Eigentum
zentrale Investitionsanreize darstellen.
Eine ausgewogene, flexible Vergabepraxis stärkt die Entwicklungsdynamik, schafft
Impulse für Wohnungs- und Stadtentwicklung und eröffnet der Stadt gleichzeitig
Spielräume für gezielte gemeinwohlorientierte Projekte.
Antrag 4:
Die FDP-Gemeinderatsfraktion beantragt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Analyse der fünf
städtischen Schwimmbäder in Filderstadt vorzunehmen. Ziel ist es, die
betrieblichen, energetischen und finanziellen Einsparpotenziale zu
identifizieren und dem Gemeinderat eine Entscheidungsgrundlage für eine
mögliche Neuausrichtung oder Konsolidierung der Bäderlandschaft
vorzulegen.
2. Die Untersuchung soll insbesondere umfassen:
○
eine Kosten-Nutzen-Analyse der einzelnen Bäder (Betriebskosten,
Besucherzahlen, Sanierungsbedarf, Energieverbrauch,
Personalkosten),
○
eine Bewertung der zukünftigen Investitions- und
Instandhaltungsbedarfe,
○
Prüfung von Synergieeffekten, etwa durch Kooperationen,
Teilstilllegungen oder Zusammenführungen von Angeboten,
○
sowie Szenarien zur möglichen Neuausrichtung oder Schließung
einzelner Einrichtungen, sofern dies wirtschaftlich oder organisatorisch
geboten erscheint.
3. Die Ergebnisse sollen in einem Bericht mit Handlungsempfehlungen dem
Gemeinderat vorgelegt werden, der als Grundlage für eine politische
Entscheidung über die künftige Bäderstruktur dient.
Begründung:
Die Unterhaltung von fünf Schwimmbädern stellt für die Stadt Filderstadt eine
erhebliche finanzielle Belastung dar. Steigende Energiepreise, notwendige
Sanierungen und sinkende Besucherzahlen in einzelnen Einrichtungen erhöhen den
Kostendruck weiter.Eine sachliche Überprüfung aller Standorte ist daher dringend erforderlich, um
sicherzustellen, dass die kommunale Daseinsvorsorge im Bereich Schwimmen
wirtschaftlich tragfähig, ökologisch sinnvoll und bedarfsgerecht bleibt.
Ziel ist nicht ein pauschaler Rückbau, sondern eine zukunftsfähige, realistische und
effiziente Bäderstrategie, die Bildungs-, Vereins- und Freizeitinteressen
gleichermaßen berücksichtigt und den städtischen Haushalt nachhaltig entlastet.
Antrag 5:
Die FDP-Gemeinderatsfraktion beantragt:
1. Die Stadt Filderstadt führt einen Bürgerhaushalt ein, der den Bürgerinnen und
Bürgern ermöglicht, aktiv und direkt an der Gestaltung des kommunalen
Haushalts mitzuwirken.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur praktischen Ausgestaltung
des Bürgerhaushalts zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung
vorzulegen. Dieses Konzept soll insbesondere enthalten:
○
den Umfang des zur Verfügung stehenden Haushaltsvolumens,
○
die Form der Bürgerbeteiligung (z. B. über eine digitale Plattform,
Bürgerversammlungen oder thematische Foren),
○
Verfahren zur Einreichung, Bewertung und Priorisierung von
Bürgerprojekten,
○
sowie eine Regelung zur Berichterstattung über Umsetzungsstand und
Ergebniskontrolle.
3. Ziel ist es, den Bürgerhaushalt beim Doppelhaushalt 2028/2029 in einer
Pilotphase einzuführen, um Erfahrungen zu sammeln und eine dauerhafte
Implementierung vorzubereiten.
Begründung:
Ein Bürgerhaushalt stärkt die Identifikation der Einwohnerinnen und Einwohner mit
ihrer Stadt, erhöht die Transparenz kommunaler Entscheidungen und erweitert die
demokratische Teilhabe. Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch die Möglichkeit,
ihre Ideen und Prioritäten unmittelbar in die Haushaltsplanung einzubringen.
Die Einführung eines Bürgerhaushalts trägt dazu bei, Politikverdrossenheit
entgegenzuwirken, Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung zu fördern und
Verantwortung sowie Mitgestaltung zu einem gelebten Bestandteil der
Stadtgesellschaft zu machen.
Filderstadt würde sich damit bewusst in die Reihe moderner, partizipativer
Kommunen einfügen, die auf Transparenz, Eigenverantwortung und Dialog setzen.