Gemeinderat Filderstadt | Haushaltsanträge der FDP-Fraktion

GR

Anträge der FDP-Fraktion:

 

Antrag 1:

Die FDP-Gemeinderatsfraktion stellt folgenden Antrag:

1. Überprüfung und Zusammenlegung thematisch überschneidender Gremien

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die bestehenden beratenden

Gremien unterhalb der beschließenden Ausschüsse dahingehend zu

überprüfen, in welchen Bereichen thematische Überschneidungen bestehen.

Ziel ist es, durch gezielte Zusammenlegung oder Neustrukturierung die

Effizienz der Gremienarbeit zu erhöhen, die Schnittstellen zwischen

Themenfeldern zu verringern und die inhaltliche Abstimmung zu verbessern.

2. Weiterentwicklung des Frauenbeirats zu einem Gleichstellungs- bzw.

Zukunftsbeirat

Der bestehende Frauenbeirat soll zu einem „Gleichstellungs- und

Zukunftsbeirat“ weiterentwickelt werden.

Ziel ist es, das Gremium thematisch und personell zu öffnen – etwa für

Fragen gesellschaftlicher Teilhabe, Familienpolitik, Integration,

Generationengerechtigkeit und Chancengleichheit oder Digitalisierung. Diese

Zukunftsfragen sollen dadurch stärker querschnittsorientiert bearbeitet

werden.

Gleichzeitig soll der Beirat strukturell sowie inhaltlich stärker in den

Beratungs- und Entscheidungsprozess des Gemeinderats eingebunden

werden.

Begründung:

Die gegenwärtige Struktur der beratenden Gremien ist meist historisch gewachsen

und weist in mehreren Themenbereichen Überschneidungen auf. Eine

Modernisierung der Gremienlandschaft bietet die Chance, Kompetenzen zu

bündeln, Verwaltungs- und Sitzungskapazitäten effizienter zu nutzen und die

Qualität der politischen Beratung zu erhöhen.

Zudem spiegeln sich aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen – etwa die

Herausforderungen von Gleichstellung, Vereinbarkeit, Diversität und

demografischem Wandel – bislang nur unzureichend in der Beiratsstruktur wider.

Die Weiterentwicklung des Frauenbeirats zu einem Gleichstellungs- oder

Zukunftsbeirat entspricht dem Anspruch einer modernen, liberalen und

zukunftsorientierten Kommunalpolitik: mehr Beteiligung, mehr thematische Offenheit

und ein stärkerer Fokus auf Innovation und Chancengerechtigkeit.

 

Antrag 2:

Die FDP-Gemeinderatsfraktion beantragt:1. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche bestehenden Förderrichtlinien der

Stadt Filderstadt – einschließlich der Zuschussrichtlinien für Vereine,

Initiativen, Institutionen und sonstige Träger – systematisch zu überprüfen.

2. Ziel der Überprüfung ist es,

mögliche Doppelförderungen in Verbindung mit Förderprogrammen

anderer öffentlicher Institutionen (z. B. Land, Bund, EU, Landkreis,

andere kommunale Stellen) zu identifizieren und zu vermeiden,

die Angemessenheit und Aktualität der Förderbeiträge unter

Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt und

vergleichbarer Kommunen zu bewerten,

sowie Kriterien für Transparenz und Vergleichbarkeit künftig deutlicher

festzuschreiben.

3. Auf Basis der Ergebnisse soll die Verwaltung dem Gemeinderat einen Bericht

mit Handlungsempfehlungen vorlegen, aus dem mögliche Anpassungen,

Zusammenfassungen oder Streichungen einzelner Richtlinien hervorgehen.

Begründung:

Filderstadt verfügt über eine Vielzahl an Förder- und Zuschussrichtlinien, die im

Laufe der Jahre gewachsen sind. Dabei kann es trotz guter Absicht zu

Mehrfachförderungen oder inkonsistenten Bemessungsgrundlagen kommen. Eine

systematische Überprüfung schafft Transparenz, verhindert ineffiziente

Mittelverwendung und ermöglicht eine zielgerichtete und gerechte Förderung.

Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage ist eine klare Abgrenzung

kommunaler Förderkompetenzen gegenüber anderen staatlichen Ebenen sowie eine

periodische Aktualisierung der Förderhöhen sinnvoll und notwendig.

 

Antrag 3:

Die FDP-Gemeinderatsfraktion beantragt:

1. Die Stadt Filderstadt überprüft ihre bisherige Praxis, städtische Grundstücke

grundsätzlich oder überwiegend nur im Wege der Erbbaupacht zu vergeben.

2. Künftig soll bei der Abgabe städtischer Grundstücke auch der Verkauf als

gleichberechtigte Option betrachtet werden.

Grundlage hierfür soll eine transparente Einzelfallprüfung sein, in der die

wirtschaftlichen, städtebaulichen und sozialen Aspekte abgewogen werden.

3. Die Erbbaupacht soll vorbehalten bleiben für besondere soziale oder

gemeinwohlorientierte Zwecke, bei denen eine dauerhafte Bindung im

Interesse der Stadt sinnvoll ist (z. B. Einrichtungen wie Hospiz,

Kindertagesstätten, soziale Wohnprojekte).

Begründung:

Die Stadt Filderstadt hat sich in den letzten Jahren vielfach darauf festgelegt,

städtische Grundstücke ausschließlich über das Erbbaurecht zu vergeben. DiesesModell kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, da es kommunalen Einfluss über die

Laufzeit sichert.

Allerdings zeigt sich zunehmend, dass private Investoren und Bauwillige durch die

Erbbaupacht abgeschreckt werden. Dadurch werden Wohnungsbau,

Gewerbeansiedlung und städtebauliche Entwicklung gehemmt – insbesondere in

wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, in denen Planungssicherheit und Eigentum

zentrale Investitionsanreize darstellen.

Eine ausgewogene, flexible Vergabepraxis stärkt die Entwicklungsdynamik, schafft

Impulse für Wohnungs- und Stadtentwicklung und eröffnet der Stadt gleichzeitig

Spielräume für gezielte gemeinwohlorientierte Projekte.

 

Antrag 4:

Die FDP-Gemeinderatsfraktion beantragt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Analyse der fünf

städtischen Schwimmbäder in Filderstadt vorzunehmen. Ziel ist es, die

betrieblichen, energetischen und finanziellen Einsparpotenziale zu

identifizieren und dem Gemeinderat eine Entscheidungsgrundlage für eine

mögliche Neuausrichtung oder Konsolidierung der Bäderlandschaft

vorzulegen.

2. Die Untersuchung soll insbesondere umfassen:

eine Kosten-Nutzen-Analyse der einzelnen Bäder (Betriebskosten,

Besucherzahlen, Sanierungsbedarf, Energieverbrauch,

Personalkosten),

eine Bewertung der zukünftigen Investitions- und

Instandhaltungsbedarfe,

Prüfung von Synergieeffekten, etwa durch Kooperationen,

Teilstilllegungen oder Zusammenführungen von Angeboten,

sowie Szenarien zur möglichen Neuausrichtung oder Schließung

einzelner Einrichtungen, sofern dies wirtschaftlich oder organisatorisch

geboten erscheint.

3. Die Ergebnisse sollen in einem Bericht mit Handlungsempfehlungen dem

Gemeinderat vorgelegt werden, der als Grundlage für eine politische

Entscheidung über die künftige Bäderstruktur dient.

Begründung:

Die Unterhaltung von fünf Schwimmbädern stellt für die Stadt Filderstadt eine

erhebliche finanzielle Belastung dar. Steigende Energiepreise, notwendige

Sanierungen und sinkende Besucherzahlen in einzelnen Einrichtungen erhöhen den

Kostendruck weiter.Eine sachliche Überprüfung aller Standorte ist daher dringend erforderlich, um

sicherzustellen, dass die kommunale Daseinsvorsorge im Bereich Schwimmen

wirtschaftlich tragfähig, ökologisch sinnvoll und bedarfsgerecht bleibt.

Ziel ist nicht ein pauschaler Rückbau, sondern eine zukunftsfähige, realistische und

effiziente Bäderstrategie, die Bildungs-, Vereins- und Freizeitinteressen

gleichermaßen berücksichtigt und den städtischen Haushalt nachhaltig entlastet.

 

Antrag 5:

Die FDP-Gemeinderatsfraktion beantragt:

1. Die Stadt Filderstadt führt einen Bürgerhaushalt ein, der den Bürgerinnen und

Bürgern ermöglicht, aktiv und direkt an der Gestaltung des kommunalen

Haushalts mitzuwirken.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur praktischen Ausgestaltung

des Bürgerhaushalts zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung

vorzulegen. Dieses Konzept soll insbesondere enthalten:

den Umfang des zur Verfügung stehenden Haushaltsvolumens,

die Form der Bürgerbeteiligung (z. B. über eine digitale Plattform,

Bürgerversammlungen oder thematische Foren),

Verfahren zur Einreichung, Bewertung und Priorisierung von

Bürgerprojekten,

sowie eine Regelung zur Berichterstattung über Umsetzungsstand und

Ergebniskontrolle.

3. Ziel ist es, den Bürgerhaushalt beim Doppelhaushalt 2028/2029 in einer

Pilotphase einzuführen, um Erfahrungen zu sammeln und eine dauerhafte

Implementierung vorzubereiten.

Begründung:

Ein Bürgerhaushalt stärkt die Identifikation der Einwohnerinnen und Einwohner mit

ihrer Stadt, erhöht die Transparenz kommunaler Entscheidungen und erweitert die

demokratische Teilhabe. Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch die Möglichkeit,

ihre Ideen und Prioritäten unmittelbar in die Haushaltsplanung einzubringen.

Die Einführung eines Bürgerhaushalts trägt dazu bei, Politikverdrossenheit

entgegenzuwirken, Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung zu fördern und

Verantwortung sowie Mitgestaltung zu einem gelebten Bestandteil der

Stadtgesellschaft zu machen.

Filderstadt würde sich damit bewusst in die Reihe moderner, partizipativer

Kommunen einfügen, die auf Transparenz, Eigenverantwortung und Dialog setzen.