FDP Filderstadt | Dönmez fordert Reform: Keine neuen Verbeamtungen mehr ab 2028
Der Ortsvorsitzende Osman Dönmez hat einen Antrag zur Abschaffung der Verbeamtung ab 2028 erarbeitet, den der FDP-Kreisverband Esslingen nun für den 128. Landesparteitag am 5. Januar 2026 einbringt.
Antrag:
Ausstieg aus der Verbeamtung: Baden-Württemberg setzt ab 2028 neue Standards
Der Landesparteitag der FDP Baden-Württemberg möge beschließen:
1. Ab dem 1. Januar 2028 werden im Land Baden-Württemberg keine neuen Verbeamtungen mehr vorgenommen.
2. Ausnahmen gelten ausschließlich für Berufsgruppen, bei denen besonders hoheitliche Aufgaben des Staates erforderlich sind, insbesondere bei
• Polizei,
• Richterinnen und Richter,
• Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
3. Neu einzustellende Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeitende und sonstige Landesbedienstete werden ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich in einem modernen Angestelltenverhältnis nach Tarif beschäftigt.
4. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis 2027 ein Konzept vorzulegen, das
• ein konkurrenzfähiges Vergütungs- und Laufbahnsystem im Tarifbereich,
• die Deckung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,
• sowie eine nachhaltige Senkung der langfristigen Pensionslasten des Landes sicherstellt.
5. Das Konzept soll außerdem darstellen, wie die Umstellung
• die Planbarkeit des Landeshaushalts verbessert,
• zur Generationengerechtigkeit beiträgt
• und dabei bestehende Beamtenverhältnisse rechtssicher unangetastet bleiben.
Begründung:
1. Pensionslasten: ein wachsendes finanzielles Risiko
Die Beamtenversorgung ist längst zu einem strukturellen Risiko für die öffentlichen Haushalte geworden – besonders auf Ebene der Länder. Gemäß Versorgungsbericht des Landes Baden-Württemberg erhielten in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2023 bereits 144.640 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger Leistungen nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz; ihre Zahl ist seit 2003 um rund 91 % gestiegen. Die Zahl der Ruhegehaltsempfänger ist in diesem Zeitraum ebenfalls stark angestiegen. Die meisten Ruhegehaltsempfänger kommen aus dem Schuldienst. Die Anzahl dieser Gruppe hat sich von 2003 mit 25.155 Personen bis 2023 auf 80.395 Personen mehr als verdreifacht (+219 %). Im Ländervergleich liegt Baden-Württemberg in allgemeinbildenden Schulen mit einer Beamtenquote von knapp 96 % an der Spitze.
Bundesweit lag die Zahl der Pensionäre zuletzt bei rund 1,4 Mio.; sie erhalten im Schnitt etwa 3.240 € brutto monatlich. Die jährlichen Versorgungsausgaben belaufen sich auf rund 70 Mrd. €, hinzu kommen Hinterbliebenenleistungen. Für Bund und Länder werden die Barwert-Verpflichtungen aus Beamtenpensionen derzeit auf insgesamt deutlich über 2 Billionen € geschätzt, davon etwa 1,23 Billionen € für die Länder allein.
Für das Land bedeutet dies sehr hohe und über Jahrzehnte wachsende Pensionslasten, die künftige Haushalte binden und Investitionsspielräume einschränken.
Analysen zeigen, dass Beamte über die Lebenszeit deutlich höhere Alterseinkünfte erzielen als vergleichbare Angestellte: Ein Vergleich von Renten und Pensionen beziffert den Mehrbetrag für Pensionäre auf über 300.000 € über 15 Ruhestandsjahre. Diese Privilegierung zahlen am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – und zwar insbesondere die jüngeren Generationen.
2. Kurzfristig teurer – langfristig günstiger
Die Umstellung von Verbeamtung auf Tarifbeschäftigung erhöht die Personalkosten kurzfristig,weil das Land dann wie jeder andere Arbeitgeber
• Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge tragen muss (Arbeitgeberanteile)
Dem steht allerdings gegenüber:
• Die Pensionsverpflichtungen werden nicht weiter aufgebläht,
• der Staat zahlt keine lebenslangen, überdurchschnittlich hohen Pensionen mehr,
• und er reduziert seine exorbitanten Pensionsverpflichtungen im Haushalt durch künftige Pensionswellen.
Langfristig ist ein System mit Tarifbeschäftigten deshalb haushaltsschonender und transparenter, weil die Altersversorgung über die gesetzlichen und ggf. betrieblichen Systeme erfolgt – und nicht in Form impliziter Staatsversprechen.
Ökonomische Analysen des ifo Instituts zur Beamtenversorgung kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das bestehende System finanziell nicht nachhaltig ist und die Versorgungsausgaben – insbesondere der Länder – als Anteil am BIP bis zur Mitte des Jahrhunderts deutlich steigen werden.
3. Internationale Vorbilder: Die Schweiz zeigt den Weg
Die Schweiz hat den klassischen Beamtenstatus für Bundesangestellte bereits um das Jahr 2000 weitgehend abgeschafft; seither gelten für die Beschäftigten des Bundes die Regeln des Bundespersonalgesetzes, also normale öffentlich-rechtliche bzw. arbeitsrechtliche Anstellungsverhältnisse. Bereits zuvor gab es dort nicht die stark lebenszeitbezogene Beamtenlaufbahn wie in Deutschland. Ein Beitrag des Deutschlandfunks beschreibt die Schweiz zutreffend als Land, das „fast ohne Beamtentum“ auskommt – und trotzdem eine leistungsfähige Verwaltung besitzt.
Die Botschaft: Eine funktionierende, effiziente Verwaltung sowie ein funktionierendes Bildungssystem braucht keinen flächendeckenden Beamtenstatus. Baden-Württemberg kann sich hier an einem erfolgreichen, liberal geprägten Vorbild orientieren.
4. Beamtenstatus auf echte Hoheitsaufgaben konzentrieren
Das ist etwa bei Polizei, Richterschaft und Staatsanwaltschaft der Fall – nicht aber flächendeckend im Schul- und Verwaltungsbereich. Auch wirtschaftsliberale Verbände fordern seit Längerem, die Verbeamtung auf solche hoheitlichen Kerntätigkeiten zu beschränken.
5. Moderne Arbeitsbedingungen statt Statusprivilegien
Ein Ausstieg aus der allgemeinen Verbeamtung verlangt, dass das Land als Arbeitgeber attraktiv bleibt. Das gelingt durch:
• Gute Arbeitsbedingungen (Digitalisierung, Entbürokratisierung, echte Führungs- und Entwicklungsperspektiven),
• leistungsorientierte Elemente in Tarifstrukturen,
• durchlässige Karrierewege zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.
Das ifo Institut führt an, dass internationale Vergleiche zeigen, dass leistungsfähige Bildungssysteme und Verwaltungen auch ohne umfassende Verbeamtung funktionieren, wenn Gehalt, Arbeitsumfeld und Führungskultur stimmen.
Mit diesem Antrag positioniert sich die FDP Baden-Württemberg als eine Partei, die Mut zur Strukturreform hat und dabei die Generationengerechtigkeit im Blick behält:
• Bestehende Beamtenrechte bleiben unangetastet,
• aber der Einstieg in den geordneten Ausstieg aus der allgemeinen Verbeamtung beginnt – klar, transparent und mit Vorlauf ab 2028.